openspotworkspace

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der Software OpenSpot Workspace zwischen Peter Sager („Anbieter“) und Unternehmen („Kunde“). Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Registrierung eines Unternehmenskontos und ausdrückliche Bestätigung dieser AGB durch den Kunden zustande, oder durch beiderseitig unterzeichnetes Angebot. Eine kostenlose oder vergünstigte Pilotphase vor Beginn der Erstlaufzeit kann gesondert in Textform vereinbart werden.

3. Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software OpenSpot Workspace als Software-as-a-Service zur Verwaltung und Reservierung von Arbeitsplätzen, Parkplätzen, Räumen und weiteren Ressourcen zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter ist berechtigt, die Software im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren weiterzuentwickeln, sofern der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

Automatische Funktionen, insbesondere die optionale KI-gestützte Platzerkennung auf Grundrissen sowie die Berichte mit Auslastungsauswertungen und Empfehlungen, sind unverbindliche Entscheidungshilfen auf Grundlage der erfassten Buchungsdaten. Sie ersetzen keine Flächenplanung, Rechts- oder Steuerberatung. Der Kunde prüft die Ergebnisse vor ihrer Verwendung; die in Berichten genannten Richtwerte beruhen auf den dort angegebenen Annahmen.

4. Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, sichert jedoch, außerhalb einer gesondert vereinbarten Service-Level-Vereinbarung, keine bestimmte Mindestverfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt und angekündigt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gibt keine unterschiedlichen Pakete: Alle Kunden erhalten denselben vollen Funktionsumfang. Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Zahl der Mitarbeiter (aktive Mitarbeiterkonten) und ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters, ebenso das Abrechnungsintervall. Sofern das Angebot nichts anderes vorsieht, ist die Vergütung eine feste Jahrespauschale. Für die Erstlaufzeit von 6 Monaten (Ziffer 6) wird die Jahrespauschale anteilig (6/12) berechnet.

Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die im Angebot genannten Preise sind Endpreise, Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Entfällt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zu den Preisen ausgewiesen und berechnet; der Anbieter teilt dies dem Kunden vorab in Textform mit. Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Mitarbeiterzahl, unterbreitet der Anbieter ein Angebot für die höhere Zahl; bis zur Einigung kann der Anbieter die Anlage weiterer Konten sperren. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist einzuschränken.

6. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 6 Monaten ab Vertragsschluss. Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Anbieter bietet dem Kunden spätestens vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit ein Review-Gespräch an, in dem die bisherige Nutzung ausgewertet und das weitere Vorgehen besprochen wird, und weist dabei auf das bevorstehende Vertragsende hin. Im Anschluss kann der Kunde den Vertrag vor Ablauf in Textform um 12 Monate verlängern; ohne Verlängerung endet der Vertrag mit Ablauf der Erstlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für spätere Verlängerungen um jeweils 12 Monate gilt dasselbe Verfahren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Erklärungen nach dieser Ziffer bedürfen der Textform.

7. Anbieterwechsel und Datenexport

Unabhängig von Ziffer 6 kann der Kunde jederzeit mit einer Frist von höchstens zwei Monaten in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur zu wechseln. Der Anbieter unterstützt den Wechsel angemessen und schließt ihn innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf dieser Frist ab (Übergangszeit); während der Übergangszeit stellt er den Dienst im bisherigen Umfang weiter bereit.

Der Kunde kann seine Daten (insbesondere Mitarbeiter-, Ressourcen- und Reservierungsdaten) über die Export-Funktion der Software in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (CSV bzw. JSON) herunterladen oder auf Anfrage vom Anbieter bereitgestellt bekommen. Nach Abschluss des Wechsels bzw. der Vertragsbeendigung löscht der Anbieter die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags. Für den Wechsel selbst werden keine zusätzlichen Entgelte erhoben. Die für die jeweilige Laufzeit vereinbarte Vergütung bleibt unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten, für die datenschutzkonforme Nutzung der Software gegenüber seinen eigenen Mitarbeitenden (siehe den gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag) sowie für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten. Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zu seinem Konto erhalten. Als Arbeitgeber ist der Kunde zudem selbst dafür verantwortlich, seine Beschäftigten über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und, soweit erforderlich, die Beteiligung des Betriebsrats bzw. eine Betriebsvereinbarung sicherzustellen (z. B. für Anwesenheits- und Erscheinungsquoten, die Standortprüfung beim Parkplatz-Check-in, das Kennzeichenfoto und die für Kolleginnen und Kollegen sichtbare Anwesenheitsanzeige) sowie eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu prüfen.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten des Kunden und nutzt hierfür die Datensicherungsfunktionen des Datenbankanbieters im Rahmen des jeweils eingesetzten Tarifs. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, seine Daten jederzeit selbst zu exportieren (Ziffer 7). Bei Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Regelungen.

10. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitarbeitenden des Kunden gilt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

11. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB, die Leistungsumfang, Preise oder wesentliche Rechte und Pflichten der Parteien betreffen, werden nur mit Zustimmung des Kunden wirksam. Rein redaktionelle Änderungen, Klarstellungen und Anpassungen, die zwingend aufgrund geänderter Gesetze erforderlich sind und den Kunden nicht benachteiligen, teilt der Anbieter dem Kunden mindestens vier Wochen vorab in Textform mit; sie gelten ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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