gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Oktober 2026
Hinweis vorab
Dieser Vertrag gilt automatisch als Ergänzung zwischen dem jeweiligen Kunden-Unternehmen („Verantwortlicher“) und Peter Sager, Kaiser-Wilhelm-Straße 6, 73312 Geislingen an der Steige („Auftragsverarbeiter“), sobald ein Unternehmen ein Konto bei OpenSpot Workspace nutzt, und tritt neben den Hauptvertrag (Nutzungsvereinbarung). Für Rückfragen oder eine gegengezeichnete Fassung wenden Sie sich an openspot.contact@gmail.com.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung der Software OpenSpot Workspace zur Verwaltung von Arbeitsplätzen, Parkplätzen, Räumen und Anwesenheit. Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit der Nutzungsvereinbarung zwischen den Parteien.
Verwaltung von Mitarbeiterkonten, Reservierung von Ressourcen (Arbeitsplätze, Parkplätze, Meetingräume, Telefonboxen), Check-in/Anwesenheitserfassung, No-Show-Erkennung, Auswertungen und Berichte zur Auslastung (auch je Abteilung), Anwesenheitsanzeige für Kolleginnen und Kollegen, Standortprüfung beim Parkplatz-Check-in sowie – sofern vom Verantwortlichen aktiviert – anonymes Feedback und Kennzeichen-Erfassung bei Parkplatzbuchungen.
Mitarbeitende, Administrator:innen und sonstige Nutzer:innen des Verantwortlichen, die von diesem zur Nutzung der Software eingeladen oder registriert werden.
Name, dienstliche E-Mail-Adresse, Abteilungszuordnung, Reservierungs- und Check-in-Daten, Anwesenheitsstatistiken, flüchtig verarbeitete Standortdaten beim Parkplatz-Check-in (werden nicht gespeichert), anonymes Feedback einschließlich möglicher Freitexte (ohne Nutzerkennung), IP-Adressen in Server-Protokollen des Hosters, optional Kfz-Kennzeichen und ein Foto zur Kennzeichen- Bestätigung, technische Zugangsdaten (verschlüsseltes Passwort, optionales TOTP-Zweitfaktor-Geheimnis). Keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO werden für den regulären Betrieb der Software verarbeitet.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich,
Der Verantwortliche erteilt hiermit eine generelle Genehmigung zum Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter:
Über die Hinzuziehung weiterer oder den Austausch bestehender Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen vorab in Textform; der Verantwortliche kann der Änderung aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Grund widersprechen. Mit Anbietern außerhalb der EU/des EWR werden EU-Standardvertragsklauseln bzw. eine vergleichbare geeignete Garantie nach Art. 46 DSGVO vereinbart.
Der Verantwortliche erteilt Weisungen grundsätzlich durch die Konfiguration der Software (z. B. Einstellungen im Admin-Bereich) sowie ergänzend in Textform an die in Ziffer 1 genannte Kontaktadresse. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt.
Der Verantwortliche ist berechtigt, sich vor Beginn und während der Verarbeitung von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter stellt hierfür auf Anfrage in angemessenem Umfang Auskünfte und Nachweise zur Verfügung.