gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · Stand: Oktober 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Peter Sager (OpenSpot) als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Verantwortlichem gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen Leistungen gemäß dem Hauptvertrag (Nutzungsvertrag OpenSpot). Im Rahmen dieser Leistungserbringung verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
Dieser AVV tritt mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages in Kraft und endet mit dessen Beendigung.
Art der Verarbeitung: Speicherung, Erfassung, Auswertung, Übermittlung
Zweck: Bereitstellung der OpenSpot-Campus-Plattform zur Anzeige der Live-Auslastung von Etagen und Lernbereichen sowie zum Besucher-Check-in per QR-Code
Kategorien personenbezogener Daten:
Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter-Konten sowie Besucher der Bibliothek des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
Der Auftragsverarbeiter hat folgende Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen; eine detaillierte TOM-Anlage mit weiteren Einzelheiten wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein:
| Anbieter | Zweck | Unternehmenssitz | Serverstandort (Datenverarbeitung) | Garantie |
|---|---|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank, Auth | USA | EU (Frankfurt am Main, eu-central-1) | EU-US Data Privacy Framework bzw. EU-Standardvertragsklauseln |
| Vercel Inc. | Hosting, CDN | USA | EU (Frankfurt am Main); Auslieferung weltweit über CDN | EU-US Data Privacy Framework bzw. EU-Standardvertragsklauseln |
| Resend | Versand von System-/Einladungs-E-Mails | USA | Konto- und Protokolldaten: USA; Versand wahlweise über EU-Region | EU-US Data Privacy Framework bzw. EU-Standardvertragsklauseln |
Die personenbezogenen Daten (Besuchernamen bzw. Pseudonyme, Check-in-/Check-out-Zeitpunkte) werden im Regelbetrieb in einem EU-Rechenzentrum (Frankfurt am Main) gespeichert und verarbeitet. Da die eingesetzten Dienstleister ihren Sitz in den USA haben, kann ein Zugriff aus einem Drittland (z. B. für Support und Betrieb) nicht ausgeschlossen werden; die Übermittlung ist durch den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework, soweit der Dienstleister zertifiziert ist, im Übrigen durch EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) abgesichert. Der Auftragsverarbeiter schließt mit den Unterauftragsverarbeitern Verträge, die den Anforderungen von Art. 28 Abs. 4 DSGVO entsprechen.
Für Kontakt-, Umfrage- und Wartelisteformulare auf der Website (nicht Bestandteil der eigentlichen Auslastungs- und Check-in-Verarbeitung) werden die Eingaben über eine eigene Schnittstelle der Website entgegengenommen und per E-Mail-Dienst Resend weitergeleitet; Einzelheiten hierzu enthält die Datenschutzerklärung.
Der Verantwortliche erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung zur Inanspruchnahme der genannten Unterauftragsverarbeiter. Über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorab in Textform. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann der Verantwortliche den Vertrag zum Zeitpunkt der geplanten Änderung außerordentlich kündigen.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit). Anfragen sind an den Verantwortlichen zu richten.
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden, nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die von ihm verarbeitete Daten des Verantwortlichen betrifft.
Nach Beendigung des Hauptvertrages löscht der Auftragsverarbeiter alle verarbeiteten personenbezogenen Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Dies umfasst auch automatisierte Datensicherungen (Backups), die im Rahmen des üblichen Sicherungszyklus des Datenbankanbieters rollierend überschrieben werden. Auf Wunsch wird der Verantwortliche über die erfolgte Löschung informiert.
Für Fragen zum AVV oder zur Datenverarbeitung: